Zu jeden Vertragsabschluss gehören rechtliche Vereinbarungen, diese sind nachfolgend in diesen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Zusatzbedingungen aufgeführt. Bitte nehmen Sie daher alle nachstehenden Bedingungen und Vereinbarungen vor Abschluss eines Vertrages zur Kenntnis.
Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für die Firma Spediarem Transporte.
Die Firma wird im Weiteren als Treuhänder bezeichnet. Weiterhin wird der Käufer als Auftraggeber benannt.
Bei dem Treuhandservice übernimmt die Fa. Spediarem Transporte als dritte unabhängige Partei (Treuhänder) die Zahlungsabwicklung, um mehr Sicherheit beim Onlinekauf zu garantieren. Sie überweisen uns den Kaufbetrag und die Treuhandgebühren auf unser Geschäftskonto.
Sie erhalten in der Transportbestätigung die notwendigen Bankdaten, wenn Sie den Treuhandservice in Anspruch nehmen möchten. Erst wenn die zwischen dem Käufer und Verkäufer gemeinsam vereinbarten Bedingungen erfüllt sind, wird der zu zahlende Betrag an den Verkäufer übergeben.
1.0 Gegenstand des Vertrages
1.1. Grundsätzlich ist der Treuhänder auch Spediteur der Ware.
Als Spediteur arbeitet der Treuhänder nach den Allgemeinen deutschen Spediteursbedingungen, die auf der Internetseite www.spediaremtransporte.com nachzulesen sind.
Der Treuhandservice beinhaltet eine genaue Überprüfung des Fahrzeuges und der dazugehörigen Papiere vor der Verladung.
Technische Inspektion ,optische Zustand,ein Motorstart, Licht, Blinker und Bremsen werden auf Funktionalität geprüft.
Optisch werden von Front, Heck, linke und rechte Seite usw. wir alles geprüft und auch ein entsprechendes Übernahmeprotokoll erstellt/dokumentiert.
Sollte es Auffälligkeiten geben, werden Sie umgehend vom Spediteur per email benachrichtigt.
1.2. Der Auftraggeber bezahlt den Kaufpreis auf ein eigenes dafür eingerichtetes Treuhandkonto des Treuhänders.
1.3. Da der Treuhänder zugleich als Spediteur agiert, hat er für den auftragsgemäßen Transport der Ware zu sorgen.
1.4. Der Treuhänder haftet sich für die Beschaffenheit der Ware, und für nachgewiesene Schäden, die auf dem Transportwege eingetreten sind.
1.5. Erhält der Treuhänder vor Bezahlung die Weisung die Ware nicht zu übernehmen, so ist dieser Weisung unbedingt Folge zu leisen.
2.0.Entgelte
Die Treuhandservice-Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis des zu transportierenden. Unabhängig vom Transportpreis erheben wir für die Treuhandservice-Gebühren Abwicklung folgende Provisionen:
bis 5.000 € = 50,00 €
bis 10.000 € = 100,00 €
bis 20.000 € = 150,00 €
über 20.000 € = 250,00 €
Der Kaufpreis und die Provision mit dem Frachtbetrag in Rechnung gestellt auf das Treuhandkonto bezahlt wird.
Bei Transportaufträgen mit Treuhandfunktion muss der Kaufpreis, die Fracht bei Auftragsvergabe samt der Provision bezahlt werden.
3.0 Wirksamkeit
3.1 Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam werden sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingung im Übrigen nicht berührt.
3.2 Die Vertragsparteien werden nach Bekanntwerden der Unwirksamkeit eine neue der unwirksamen Passage entsprechende Regelung treffen.
4.0 Schriftformerfordernis
4.1 Der Vertrag bedarf der Schriftform. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung.
5.0 Gerichtsstandvereinbarung
5.1 Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Auftraggebers (Käufers)